Aufholen nach Corona

Schüler im Kreis © Syda Productions, fotolia.com

Die mehrfachen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie waren für die Schulen und insbesondere für die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern eine große Belastung und Herausforderung. Mit der Rückkehr zum regulären Schulbetrieb soll neben dem schulischen Unterricht auch das vielfältige schulische Leben wieder möglich werden. Aufholbedarf besteht infolge der langen Einschränkungen sowohl im fachlichen als auch im sozialen Kontext.

Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sollen in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt werden: ergänzende Lernangebote, individuelle Lernbegleitung und schulergänzende Förderangebote durch freie und öffentliche Träger, aber auch Angebote der Schulsozialarbeit, Bewegungsangebote und Schwimmkurse sowie zusätzliche Ferien- und Freizeitmöglichkeiten sowie Freiwilligendienste. Dafür stehen in Brandenburg insgesamt 68,7 Millionen Euro zur Verfügung, Der Bund beteiligt sich mit 38,7 Millionen Euro durch das Abtreten von Mitteln aus den Umsatzsteuereinnahmen.

Grundsätzlich soll die individuelle Persönlichkeitsentwicklung berücksichtigt werden. Im Kern geht es darum, die Schülerinnen und Schüler beim Abbau der Lernrückstände sowie im Bereich der sozialen Kompetenzen zu unterstützen. Da die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sehr unterschiedlich sind, kommen insbesondere der Lernstanderhebung, den Einschätzungen zu sozialen Unterstützungsbedarfen sowie den Erfahrungen und Kenntnissen der Lehrkräfte über ihre Schülerinnen und Schüler eine wichtige Bedeutung zu

Die konkreten Maßnahmen:

Zusätzliche Lehrkräfte - Verstärkung um 200 Vollzeitstellen für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23

Für zusätzliches pädagogisches Personal stehen insgesamt 24,1 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Personal wird im Rahmen der bestehenden Schulorganisation für zusätzliche oder unterstützende Lern- und Förderangebote für Schülerinnen und Schüler unterstützend tätig sein, bei denen ein besonderes Lerndefizit im Rahmen der Lernstandserhebung zu Beginn des Schuljahres 2021/22 festgestellt worden war. Für die Verteilung der zusätzlichen personellen Ressourcen wurden Kriterien für die Schulämter entwickelt, um insbesondere auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (KMK) die sprachlichen und mathematischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Anhand der Schülerzahlen in den Schulämtern wurden die zur Verfügung stehenden 178 Vollzeitstellen auf die staatlichen Schulämter verteilt (48 Schulamt Brandenburg a. d. H., 40 Schulamt Cottbus, 50 Schulamt Frankfurt (Oder) und 40 Schulamt Neuruppin).

Mit den zugewiesenen Stellen soll sehr gezielt fachliche Unterstützung – insbesondere für die Entwicklung der mathematischen und sprachlichen Basiskompetenzen – gewährt werden. Damit erhalten betroffene Schulen größeren Spielraum, mit zusätzlichen Angeboten Lernstoff aufzuarbeiten und Schülerinnen und Schüler beim Aufholen zu unterstützen.

Die bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 umgesetzten Maßnahmen durch Zuweisung von Stunden an die Schulen und der entsprechenden Findung des Personals werden fortgeschrieben. Mit dem Beginn des neuen Schuljahres werden an den Schulen im Land Brandenburg Lernstandserhebungen durchgeführt. Auf der Grundlage der Ergebnisse melden die Schulleitungen gegenüber den zuständigen Schulämtern Bedarfe für zusätzliches Personal an, sodass die Schulämter die ihnen zur Verfügung gestellten Vollzeitstellen ausreichen und personell untersetzen werden. Hierzu erfolgt derzeit ein enger Abstimmungsprozess zwischen Schule und unterer Schulaufsicht, um die ermittelten Unterstützungsbedarfe weiter personell zu untersetzen. Festzustellen ist, dass derzeit von den zugewiesenen 122,5 Vollzeitstellen 100,9 Vollzeitstellen untersetzt sind (StSchA Brandenburg an der Havel: 24,9; Staatliches Schulamt Cottbus: 14,8; Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder): 48,6; Staatliches Schulamt Neuruppin: 12,6), (Stand 28. November 2022).

Erwerb und Einsatz digitaler Lehr-Lern-Werkzeuge

Zur erfolgreichen Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ kommt es neben der Frage der personellen Absicherung der individuellen Lernförderung insbesondere auf die inhaltliche Qualität des Lernmaterials und auf die prozessbegleitende Diagnostik des Lernstands an. Dabei kommt insbesondere der Förderung von Basiskompetenzen in den Kernfächern Deutsch und Mathematik eine zentrale Bedeutung zu. Zu diesem Zweck wurden – zusätzlich zum regulären Unterricht – geeignete digitale Lehr- Lernangebote vom Bildungs- und Jugendministerium (MBJS) angeschafft (temporäre Landeslizenzen). Diese digitalen Instrumente eröffnen den Schülerinnen und Schülern weitere Übungs- und Vertiefungsmöglichkeiten, sind zeit- und ortsunabhängig und helfen dabei, vorhandene Lernrückstände abzubauen. Damit verbunden ist auch eine prozess-begleitende Diagnostik (Lernstand), um eine zielgerichtete individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Insbesondere beim Einsatz von zusätzlichem Förderpersonal in Schule unterstützen digitale Lehr- Lern-Werkzeuge eine tutorielle Begleitung der Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich zur Verwendung im regulären Unterrichts, können diese digitalen Systeme damit auch bei Nachhilfeangeboten und beglei-teten Selbstlernphasen eingesetzt werden.

Das digitale Lernprogramm für die Förderung mathematischer Kompetenzen (Jahrgangsstufen 4 - 11): „bettermarks“ steht seit Beginn des 2. Halbjahres 2021/22 den Schulen zur Verfügung (bis Juli 2023). Die Nutzung kann auch über eine Schnittstellte in der Schul-Cloud Brandenburg erfolgen. Bislang nutzen 824 Mathematik-Lehrkräfte das Programm im Unterricht (vor Einführung der Landeslizenz waren es 157).

Das digitale Lehr-Lern-Programm zur Leseförderung „Antolin“ steht den Schulen seit der letzten Aprilwoche 2022 bis September 2023 zur Verfügung. Aktuell nutzen 226 Brandenburger Schulen die Lizenz.

Die digitale Lern-App „ANTON“ kann seit Anfang Juni 2022 bis Oktober 2023 genutzt werden. Aktuell nutzen 319 Brandenburger Schulen die Lernangebote der ANTON-App über die Landeslizenz.

Über die Landeslizenzen erhalten alle Schulen (auch Schulen in freier Trägerschaft) die Möglichkeit, über entsprechende Online-Zugänge die digitalen Lernangebote kostenlos zu nutzen. Für den Erwerb aller drei Landeslizenzen stellt das Land über das Aktionsprogramm insgesamt rund 1.609.000 Euro zur Verfügung. Für „Antolin“ und „ANTON“ sind Schnittstellen zur Schul-Cloud in Planung.

Neben den digitalen Lehr- und Lernwerkzeugen beteiligt sich das Land Brandenburg am Programm des Deutschen Zentrums für Lehrerbildung Mathematik (DLZM) „Mathe aufholen nach Corona“. Im Rahmen dieses Programms werden Seminare für Lehrkräfte angeboten, aber auch Material für den Mathematikunterricht. 

Lernbegleitung durch den Einsatz von Studierenden

Für das Programm „Studentische Lehr-Lernassistenzen an Brandenburger Schulen“ stehen für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23 insgesamt 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Aufgrund des großen Bedarfs der Schulen wird der Einsatz von Studierenden auch nach Auslaufen des Aktionsprogramms im Schuljahr 2023/24 fortgesetzt. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler, individuell zu fördern, die besondere Lernrückstände haben. Zur Qualitätssicherung werden den Studierenden insbesondere für die sprachlichen und mathematischen Basiskompetenzen Qualifizierungsangebote eingerichtet. Folgende Angebote werden umgesetzt:

  • Qualifizierungsangebote mit Fokussierung auf die Förderung von sprachlichen und mathematischen Basiskompetenzen in der Grundschule. Geplant sind begleitende, ein-wöchige Kompaktkurse (40 h) als freiwilliges Weiterbildungsangebot für den Anfangs-unterricht. Der Kurs wird vom WiB e.V. konzipiert und ist ausgerichtet auf die konkrete Förderung von Basiskompetenzen in der Einzelförderung oder Kleingruppe.
    • Einweisungsangebote zur Nutzung von intelligenten, adaptiven Online-Lernprogrammen in Schule (digitale Lehr-Lernwerkzeuge für die tutorielle Lernbegleitung).
  • Für weitere fachdidaktische Qualifizierungen im Bereich der Sekundarstufe I können Kompaktangebote für den Seiteneinstieg genutzt werden. Zusätzlich stehen die Beraterinnen und Berater des Beratungs- und Unterstützungssystems (BUSS) zur Unterstützung bzw. Beratung zur Verfügung.

Alle Angebote können grundsätzlich auch für zusätzlich eingestelltes Personal an Schule und weitere Honorarkräfte genutzt werden. Der Kontakt mit den Studierenden kann weiterhin über die Vermittlungs-plattform „Lernassistenz.de“ hergestellt werden (über 800 Studierende sind dort registriert). Seit November 2021 steht dort auch ein zusätzliches Tool für konkrete Bedarfsanzeigen von Schulen zur Verfügung.

Insgesamt sind im 2. Halbjahr 2022/23 423 Honorarverträge zunächst bis zum Schuljahresende 2022/23 mit Studierenden geschlossen worden. Die Entscheidung der Schulämter über den Abschluss eines Honorarvertrages orientiert sich grundsätzlich an den Bedarfskriterien des Aktionsprogramms (zusätzliche Förderangebote). Die im Rahmen des Programms an den Schulen tätigen Studierende führen die Förderangebote in der Regel in Kleingruppen oder auch in binnendifferenzierter Form im Rahmen des Unterrichts durch (temporäre Lerngruppenteilung). Im Schnitt wird von 15 Schülerinnen und Schülern pro Studierenden ausgegangen, sodass durch das Programm etwa 7.500 Schülerinnen und Schüler unterstützt werden.

Seit dem 2. Halbjahr 2021/22 stehen den Schulen bzw. den Studierenden zur individuellen Förderung auch zusätzliche digitale Lehr-Lern-Werkzeuge insbesondere zur Förderung mathematischer und sprachlicher Basiskompetenzen über Landeslizenzen zur Verfügung (s. Nr. 2). Die tutoriellen Systeme können u.a. von den Studierenden (und weiterem Personal in Schule im Rahmen des Aktionsprogramms) für die Lernbegleitung genutzt werden.

Ferienangebote

In den ersten zwei Wochen der Sommerferien 2022 konnten von Trägern, die auf der Träger- und Angebotsplattform registriert und gelistet sind, Ferienprojekte angeboten werden (bis zum 22. Juli 2022). Dabei sollte es sich um Projekte handeln, bei denen Lernangebote und soziale Begegnungen verknüpft sind. Das Antrags- und Abrechnungsverfahren gestaltet sich so wie bei den außerschulischen Angeboten (s. Nr. 5).

Lern - und soziale Kompetenzförderung durch außerschulische Angebote

Im Mittelpunkt steht die Förderung von unterrichtsergänzenden Angeboten, die sich auf verschiedene Kompetenzbereiche sowie auf die soziale Entwicklung beziehen. Es sollen Lernlücken geschlossen, die Lernmotivation erhöht, Angebote verschiedener Fachlichkeit, aber auch gemeinschaftliches Erleben und Bewegungsangebote ermöglicht werden. Die Angebote sollen im Schwerpunkt am Nachmittag von verschiedenen Trägern umgesetzt werden. Denkbar sind aber auch Projekttage und andere Formate. Für die Umsetzung stehen – zwischen August 2021 bis 31. Juli 2023 – insgesamt 23,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in zwei Stufen: Die erste Stufe in der Zeit von Mitte August 2021 bis zum 30. November 2021 ist bereits erfolgreich abgeschlossen. Die Schulen haben vielfältige Projekte für die gesamte Schule, als Tagesangebote, an Nachmittagen, aber auch Angebote für bestimmte Lerngruppen oder Jahrgangsstufen durchgeführt. Unterstützung erhielten sie dabei von Kulturschaffenden, Sportvereinen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, aber auch Museen und Bibliotheken wurden mit einbezogen. Für die erste Stufe sind insgesamt 1,9 Millionen Euro abgerufen worden (Stand 1. März 2022).

In der zweiten Stufe, die seit dem 1. Dezember 2021 umgesetzt wird, werden die Mittel zielgerichteter eingesetzt und richten sich an Schülerinnen und Schüler mit besonders großen Bedarfen. Die Schülerinnen und Schüler sollen ergänzend zu den schulischen Angeboten in ihrer fachlichen und sozialen Kompetenzentwicklung in der Regel im Rahmen von kleinen Lerngruppen gefördert werden.

Zur Unterstützung der Schulen ist seit dem 17. November 2021 eine Träger- und Angebotsplattform freigeschaltet, auf der sich mögliche Träger registrieren und listen lassen können.  Die Schulen können passende Angebote auswählen und mit den Trägern kommunizieren. Im Ergebnis können für mehrere Wochen Lerngruppen zu den o. g. Kompetenzbereichen gebildet werden. Zur Vereinfachung des Verfahrens wurden Vordrucke entwickelt, die über die Träger- und Angebotsplattform abrufbar sind (z. B. Vereinbarung zwischen Anbieter und Schule). Die finanzielle Abwicklung erfolgt zwischen den Trägern und den vom Bildungs- und Jugendministerium (MBJS) beauftragten beiden Regionalpartnern kobra.net gGmbH und Stiftung SPI. Die Schule muss nach Abschluss der Maßnahme mittels eines Vordrucks bestätigen, dass die Maßnahme stattgefunden hat.

Weiterhin können auch Einzelpersonen Projekte und Maßnahmen anbieten. Für die Zulassung von Einzelpersonen bedarf es Kriterien, die diese Personen erfüllen müssen. Die Einzelpersonen müssen sich nicht auf der Träger- und Angebotsplattform listen lassen.

Die Beträge der Förderung für soziale und zur fachlichen Unterstützung sind als feste Stundensätze verankert. Hierbei handelt es sich um Stundensätze á. 40 Euro je Zeitstunde bzw. á. 70 Euro je Zeit-stunde.

Die Entscheidung zur Verteilung der Mittel erfolgt durch die staatlichen Schulämter (als fiktive Größen, da die Schulämter diese nicht bewirtschaften) und hier auf der Basis der von den Schulen gemeldeten Bedarfe. Die Staatlichen Schulämter Cottbus, Neuruppin und Brandenburg a. d. Havel haben bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 (31. Juli 2022) ein fiktives Budget i. H. v. 2 Millionen Euro erhalten, das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) i. H. v. 2,3 Millionen Euro. Bedarfe durch die Schulen können jederzeit an die Schulämter gemeldet werden. Zudem werden das Fachreferat sowie die Regionalpartner den Prozess unterstützen.

Die weiteren Einschränkungen durch die noch nicht beendete Pandemie stellten sich als größte Herausforderung heraus. Die Schulen konnten viele Maßnahmen erst spät planen und umsetzen. Dies ist den Schulen erst mit Verzögerung gelungen. Aufgrund der vielfältigen Kooperationen mit externen Partnern konnten insbesondere Ganztagsschulen auch in der zweiten Stufe vielfältige Projekte und Angebote durchführen. Seit Beginn der zweiten Stufe der außerschulischen Maßnahmen haben bislang 813 Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft Projekte umgesetzt. So konnten bereits etliche Schülerinnen und Schüler von Nachhilfeangeboten oder durch Projekte zum sozial-emotionalen Lernen profitieren. Für über 3.145 Projekte wurden bereits Mittel i. H. v. ca. 3,5 Millionen Euro ausgezahlt (Stand 30. November 2022). Weitere Auszahlungen folgen.

Um den Schulen mehr Spielräume zu ermöglichen und das Verfahren zu vereinfachen, wurde die zweite Stufe im Schuljahr 2022/23 umgestellt: Die Schulen erhalten nunmehr für das gesamte Schuljahr Planungssicherheit, die auch für mögliche Träger von Maßnahmen gilt. Aufbauend aus den Erfahrungen der ersten Stufe sowie unter Berücksichtigung der psychischen Belastung vieler Schülerinnen und Schüler haben die Schulämter für ihre Schulen wieder ein (fiktives) Budget erhalten, deren Einsatz sie weitgehend selbst bestimmen können. Jede Schule hat für das gesamte Schuljahr 2022/23 je nach Schulform und Schulgröße ein Budget erhalten, über das die Schulen frei verfügen und somit Projekte zur Nachhilfe oder sozial-emotionale Angebote mit Trägern oder Einzelpersonen abschließen können. Besteht bei den Schulen Mehrbedarf, steuern die Schulämter diesen entsprechend aus.

Der Kostensatz für die Nachhilfe wurde von 40 Euro auf 50 Euro/Zeitstunde erhöht und zusätzlich können Fahrtkosten geltend gemacht werden. Für die sozial-emotionalen Angebote entfallen das Zusammen-stellen von Lerngruppen und die festgesetzten Kostensätze. Zudem wurde der Maßnahmenkatalog erweitert. So sind im Schuljahr 2022/23 nunmehr auch besondere Fahrten im Kontext des sozialen Miteinanders außerhalb der Verwaltungsvorschriften Schulfahrten oder Projektwochen im Rahmen des Aktionsprogramms möglich (z. B. erlebnispädagogische Angebote, Teambildung, etc.). Ausgeschlossen sind jedoch Fahrten ins Ausland oder besondere Sportangebote (z. B. Skifahrten). Des Weiteren können nunmehr auch wieder Schulfördervereine in die Umsetzung von Projekten mit einbezogen werden, ebenso die Schulträger.

Darüber hinaus sind ebenso Nachholangebote für die Fahrradausbildung in die außerschulischen Maßnahmen des Aktionsprogramms aufgenommen worden. Hierzu können auch ggf. Ferienkurse zur Verkehrserziehung für Schülerinnen und Schüler der jetzigen fünften und sechsten Jahrgangsstufe in Zusammenarbeit mit der Landesverkehrswacht ermöglicht werden.

Das neue Verfahren wurde Anfang Juni der Presse vorgestellt. Die Träger, die auf der Angebots- und Trägerplattform gelistet sind, sowie die Schulen haben das entsprechende Schreiben vorab erhalten. Einige Schulen haben bereits noch im Schuljahr 2021/22 Vereinbarungen zur Durchführung von Projekten oder Maßnahmen für das neue Schuljahr abgeschlossen.

Stärkung durch Sozialarbeit

Schulsozialarbeit ist eine wichtige Kooperationsform von Jugendhilfe und Schule, die neben der schu-lischen Situation der Kinder und Jugendlichen auch ihre häusliche Situation und ihre Freizeitbedürfnisse im Blick hat. Für den Ausbau der Schulsozialarbeit stehen im Rahmen der Umsetzung des Aktionsprogramms für zwei Schuljahre insgesamt 7,4 Millionen Euro zur Verfügung.

In jedem Jugendamtsbezirk wurden Fördermittel bereitgestellt, die eine Vollfinanzierung von drei zusätzlichen sozialpädagogischen Fachkräften in der Schulsozialarbeit (Bachelor Soziale Arbeit oder vergleichbarer Abschluss) bzw. die Erhöhung vorhandener Beschäftigungsumfänge für die beiden Schuljahre 2021/22 und 2022/23 ermöglicht. Damit stehen landesweit 54 zusätzliche Stellen zur Verfügung. Für die möglichen Einsatzorte fanden auf regionaler Ebene Verständigungen zu möglichen Standorten an Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I und Oberstufenzentren (OSZ) zwischen den zuständigen Jugend- und Bildungsverwaltungen statt. Die Fördermittel werden auf der Basis einer Richtlinie ausgereicht. Aktuell konnten 54 zusätzliche Stellen im Bereich Schulsozialarbeit gefördert werden (drei je Landkreis, kreisfreier Stadt drei Stellen). Alle Landkreise und kreisfreien Städte haben ihr entsprechendes Budget beantragt. Inzwischen sind auch die neu zu schaffenden Stellen bzw. die Verstärkung vorhandener Angebote der Schulsozialarbeit umgesetzt.

Ausbau der Jugendfreiwilligendienste

Im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ sind u. a. die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) als Unterstützungs-möglichkeit für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Für zusätzliche Plätze im FSJ und FÖJ sind – zwischen 1. September 2021 bis zum Ende des Schuljahres 2022/223 – insgesamt 3,1 Millionen Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt auf der Basis einer Förderrichtlinie. Rahmen dieser Richtlinie sollen zusätzlich geförderte FSJ- und FÖJ-Plätze sein, die es jungen Freiwilligen ermöglichen, in Schulen sowohl in öffentlicher wie in privater Trägerschaft und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe psychosoziale und schulische Folgen der Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Pandemie zu mildern. Kinder und Jugendliche sollen so in ihrer Resilienzfähigkeit gestärkt werden. Jugendfreiwilligendienst-leistende sollen zudem beim Aufholen von Lernrückständen den Kindern und Jugendlichen in Zusammen-arbeit mit den Lehrkräften Hilfestellung geben.

Als Geschäftsbesorger wurde die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gewonnen. Die Träger hatten 151 zusätzliche Plätze in der Kinder- und Jugendhilfe beantragt, die sie für einen max. 12-monatigen Zyklus belegen wollten. Zusätzlich hatten vier Träger insgesamt 40 zusätzliche Plätze im FSJ Schule für ein Jahr beantragt. Alle diese Plätze wurden bewilligt.

Um möglichst viele Plätze zu besetzen, wurde nochmals um Freiwillige geworben, um in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe psychosoziale und schulische Folgen der Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Pandemie zu mildern. Von den ursprünglich beantragten 151 Plätzen in der Kinder- und Jugendhilfe konnten ca. 100 Plätze besetzt und im Bereich des FSJ Schule ca. 11 Plätze belegt werden (Stand 29. August 2022). Im Bereich des FÖJ gab es bisher keine Anträge von Trägern.

Für das Jugendfreiwilligendienste-Jahr 2022/23 wurde die „Richtlinie Jugendfreiwilligendienst Corona“ neu gefasst und im Amtsblatt des MBJS am 5. August 2022 veröffentlicht, sodass auch wiederum Einsatzplätze in der Kinder- und Jugendhilfe gefördert werden können. Die Träger wurden über diese Änderung informiert. Alle bisher im Programm engagierten Träger haben auch für das Jugendfreiwilligendienste-Jahr 2022/23 einen Antrag gestellt. Nach den bisherigen Rückmeldungen des Geschäftsbesorgers ILB und der Träger sind zzt. 78 Plätze in der Kinder- und Jugendhilfe und 27 Stellen im FSJ Schule, d. h. 105 Plätze belegt (Stand 15. November 2022).

Alle Träger haben versucht, in möglichst vielen Regionen des Landes aktiv zu werden und Einsatzstellen einzuwerben. Dies ist nur partiell gelungen. Mit 30 belegten Plätzen hat das DRK den größten Anteil, gefolgt vom IB mit 26 Plätzen (7 in der Schule, 19 in der Kinder- und Jugendhilfe), dem ijgd mit 21 belegten Plätzen (10-Schule und 11-KiJuHi) und dem LSB mit 20 (8-Schule und 12-KiJuHi) Plätzen.

Auf die Träger Invia-Katholischer Verband für Mädchen –und Frauensozialarbeit für das Erzbistum Berlin, die Caritas, die Beschäftigung, Integration, Qualifizierung gGmbH (BIQ) und die AWO entfallen nur wenige Einzelplätze.

Ganz überwiegend handelt es sich bei den Einsatzplätzen in der Kinder- und Jugendhilfe um Tätigkeiten in der Kindertagesbetreuung, weitere Plätze gibt es in Jugendclubs und Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung.

Die vier Träger, die das Landesprogramm FSJ Schule begleiten, haben die zusätzlichen Plätze im FSJ Schule bewilligt bekommen. Sie gehen aktiv auf die Schulen zu und unterstützen insbesondere Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Oberschulen, die mitunter soziale Defizite haben. Den Jugendlichen wird mit dem Einsatz im FSJ Schule die Chance auf ein praxisbezogenes Bildungs- und Orientierungsjahr gegeben. Sie können soziale Kompetenzen aufbauen und erweitern können und sich mit Unterstützung der schulischen Betreuerinnen und Betreuer und der pädagogischen Begleitung, die durch die Träger erfolgt, beruflich orientieren. Die Träger räumen den Jugendlichen ein hohes Maß an Eigeninitiative ein und unterstützen auch so die persönliche Entwicklung dieser jungen Menschen nachhaltig. Die zusätzlichen Einsatzstellen wurden vor allem an Schulen mit Unterstützungsbedarf eingerichtet bzw. sollen dort eingerichtet werden, Schulen in freier Trägerschaft werden auf Wunsch einbezogen. Auch ländliche Regionen bzw. soziale Brennpunkte Brandenburgs wurden bei der Akquise der Einsatzstellen berücksichtigt sowie Einsatzstellen, die im Landesprogramm FSJ Schule bisher keine Berücksichtigung finden konnten. Alle vier Träger – Internationaler Bund Berlin-Brandenburg gGmbH, Beschäftigung-Integration-Qualifizierung BIQ gGmbH, Internationale Jugendgemeinschafts-dienste Landesverein Brandenburg e.V. und die Brandenburgische Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V. – berücksichtigen in den Seminaren vor allen die Themen, die von den Jugendlichen gewünscht werden und die die weitere Entwicklung sowie die Arbeit in den Schulen fördern können

Bewegungsangebote und Schwimmkurse

Für zusätzliche Bewegungsangebote stehen 260.000 Euro zur Verfügung (davon in 2022: ca. 160.000 Euro und in 2023: ca. 100.000 Euro) und für Schwimmkurse 500.000 Euro (davon in 2021: ca. 20.000 Euro, in 2022: ca. 380.000 Euro, in 2023: 100.000 Euro). Die Bewegungsangebote werden in Kooperation mit den Sportorganisationen in zwei Teilbereichen umgesetzt.

Für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter mit motorischen Defiziten und ggf. sozialen und emo-tionalen Auffälligkeiten werden zusätzliche Bewegungsangebote in Kooperation mit den Sportorgani-sationen eingerichtet. Diese finden unter der Überschrift „Kinder in Bewegung“ statt. Ziel ist es, die indivi-duelle und zielorientierte Unterstützung bei der Bewältigung pandemiebedingter Bewegungsrückstände im Fach Sport abzubauen sowie die physische und psychische Gesundheit gleichzeitig zu stärken. Für die Ermittlung der Lernrückstände wird die EMOTIKON-Datenbasis in weBBschule genutzt.

Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Märkischen Turnerbund. Interessierte Eltern können sich unter beim Märkischen Turnerbund informieren und anmelden.

> www.maerkischer-turnerbund.de

Lehrkräfte und Übungsleiter bzw. Trainer der Sportvereine, die jeweils eine Gruppe als Tandem betreuen, unterstützen hier. Das Programm „Kinder in Bewegung“ wird an den Schulen am Nachmittag oder im Rahmen des Ganztags seit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2021/22 umgesetzt. Momentan stehen landesweit ca. 40 Angebote bereit. Der Ausbau erfolgt kontinuierlich.

Sicher Schwimmen können ist sowohl Teil der motorischen Grundbildung als auch Ziel des Schwimmunterrichts in der Schule. Ziel ist es, das Erreichen der jeweiligen Niveaustufe des Sicher- Schwimmen-Könnens anzustreben. Über 100 Schwimmkurse fanden bereist statt, in deren Ergebnis über 2.100 Schwimmabzeichen abgelegt und 1.515 Gutscheine ausgestellt wurden (Stand 30. September 2022).

Das Programm ist auf zwei Jahre angelegt, um den ausgefallenen Schwimmunterricht anteilig nachholen zu können. Neben den personellen Aspekten sind die Schwimmbadkapazitäten begrenzende Faktoren. Vor diesem Hintergrund werden auch Freibadangebote unterbreitet. Die Schulen und die bestehenden Schulschwimmzentren prüfen in eigener Zuständigkeit, ob sie regional zusätzliche Kapazitäten für den ausgefallenen Schwimmunterricht nutzen können. Die jeweiligen staatlichen Schulämter koordinieren dies mit den jeweiligen Unterstützungssystemen für das Schulschwimmen.

Um Bedarf und Angebot besser koordinieren zu können, wurde an die Eltern der nicht schwimmenden Kinder Anfang Dezember 2021 ein Brief versendet (Daten aus weBBschule), mit dem sie sie ihre Kinder auf der Webseite wir-bewegen-brandenburg.de der Brandenburgischen Sportjugend registrieren und für die regional angebotenen Schwimmkurse anmelden konnten.

> wir-bewegen-brandenburg.de

Freizeitangebote

Für die Jahre 2022 und 2023 stehen insgesamt 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, insbesondere Angebote zur Erholung, der außerschulischen Bildung und des sozialen Miteinanders zu fördern. Solche Angebote werden von Jugendverbänden und anderen Trägern der freien Jugendhilfe, von Kommunen, aber auch vom Jugendherbergswerk oder anderen nicht-kommerziellen Anbietern unterbreitet. Von den 2,1 Millionen Euro werden 2 Millionen Euro an die Jugendämter zur Weiterleitung an Träger in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgereicht. Vereinzelt wurde von Jugendämtern angefragt, ob weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden können, da die bislang ausgereichten Mittel bereits ausgeschöpft sind. Dazu erfolgte eine Änderung der Förderrichtlinie. 100.000 Euro wurden dem Landesjugendring Brandenburg e. V. zur Weiterleitung an die landesweit tätigen Jugendverbände zur Umsetzung eigener Angebote bewilligt.

Zur Unterstützung der überwiegend ehrenamtlich Tätigen in den Jugendverbänden erhalten diese bis   31. Juli 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 Euro. Mit diesen Mitteln können Honorarkräfte zur Planung, Organisation und Durchführung zusätzlicher Maßnahmen für junge Menschen bezahlt werden. Darüber hinaus erhalten die Jugendverbände Mittel für Fortbildungen der ehrenamtlich Aktiven im Umfang von 50.000 Euro, um besser auf die sich durch die Pandemie veränderten Sorgen und Ängste bei Kindern und Jugendlichen reagieren zu können.


Zur Unterstützung und weiteren Beratung der Schulen hat das Bildungsministerium (MBJS) Verträge mit zwei Regionalpartnern abgeschlossen. Diese werden auch die finanzielle Abwicklung und Abrechnung zu den durchgeführten Projekten übernehmen. Die Regionalpartner sind dabei für Schulen in jeweils zwei Schulamtsbereichen zuständig.

Für die Staatlichen Schulämter Brandenburg an der Havel und Neuruppin:
kobra.net,
Kooperation in Brandenburg, gemeinnützige GmbH
E-Mail: aufholen@kobranet.de
Tel.: 0331 - 81320270
Anschrift: kobra.net, Aufholen nach Corona, Benzstraße 8/9; 14482 Potsdam

Für die Schulämter Cottbus und Frankfurt (Oder):
Stiftung SPI
E-Mail: aufholen@stiftung-spi.de
Tel.: 0355 - 28863876
Anschrift: Stiftung SPI/Niederlassung Brandenburg Süd-Ost, Aufholen nach Corona, Berliner Straße 54, 03046 Cottbus


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